UVV-Prüfung von Containern nach DGUV
Regelmäßige Containerprüfungen sind ein zentraler Bestandteil der Arbeitssicherheit.
Wir prüfen austauschbare Absetz- und Abrollbehälter (z. B. Absetzcontainer, Abrollcontainer, Mulden) fachkundig und dokumentieren den Zustand nachvollziehbar – als Nachweis für Betrieb, Audits und Kontrollen.
Rechtsgrundlagen & Prüfpflicht
Container/Behälter gelten als Arbeitsmittel; Art, Umfang und Fristen der Prüfungen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.
Die Prüfung ist gemäß § 14 BetrSichV durch eine zur Prüfung befähigte Person durchzuführen; Anforderungen an die befähigte Person werden u. a. über TRBS 1203 konkretisiert.
DGUV-Empfehlung: Eine mindestens jährliche Prüfung hat sich bewährt; bei hoher Beanspruchung sind kürzere Intervalle erforderlich.
Wer darf prüfen?
Die Prüfung erfolgt durch eine zur Prüfung befähigte Person, die der Unternehmer beauftragt (intern, Hersteller/Servicebetrieb oder qualifizierter Dienstleister).
Was wird geprüft?
Der Prüfumfang orientiert sich an den DGUV-Informationen:
DGUV Information 214-016 (Absetzbehälter / Absetzkipper)
DGUV Information 214-017 (Abrollbehälter / Abroll- & Abgleitkipper)
Typische Prüfpunkte (Auszug):
Allgemeinzustand: Verformungen, Ausbeulungen, Löcher/Risse, Korrosionsschutz/Lack
Schweißnähte: unbeschädigt, keine An-/Einrisse
Aufnahme-/Anschlagpunkte (z. B. Aufnahmebügel/Seilhaken): Zustand, Abnutzung, Maßhaltigkeit
Verriegelungen / Ösen / Lager: Zustand, Funktion, Abnutzung
Ladungssicherungseinrichtungen: Zurrösen/Haken/Netzeinrichtungen vorhanden & funktionsfähig
Unterzüge / Längsträger: Verschleiß, Verformungen
Zusätzlich sinnvoll (praxisnah): Kontrolle von Kennzeichnung/Betriebsanschrift und ggf. Bedien-/Warnhinweisen (je nach Behälterausführung).
Prüfintervalle & Kontrollen im Betrieb
Wiederkehrende Prüfung durch befähigte Person: mindestens jährlich bewährt; bei starker Nutzung häufiger.
Sicht-/Funktionskontrollen durch Fahrpersonal vor dem Einsatz/Schichtbeginn und Organisation von Mängelmeldung/-beseitigung (DGUV beschreibt diese Praxis ausdrücklich).
Dokumentation & Nachweis
Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.
In der Praxis bewährt: Prüfplakette am Behälter (nach Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel).
Ergebnis: Was Sie von uns erhalten
Prüfprotokoll / Prüfbericht (inkl. festgestellter Mängel)
Maßnahmenempfehlung (z. B. weiter betreiben, instandsetzen, außer Betrieb nehmen)
Optional: Prüfplakette als Vor-Ort-Nachweis (wenn gewünscht/üblich)
