Mitarbeiterschulung gemäß ADR 1.3 (Unterweisung)

Gefährliche Güter (Gefahrgut) erfordern besondere Sorgfalt. Schon bei kleinen Fehlern – etwa bei Kennzeichnung, Dokumentation, Verpackung oder beim Be- und Entladen – können erhebliche Risiken für Personen, Umwelt und Betrieb entstehen. Unternehmen, deren Mitarbeitende an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, sind deshalb verpflichtet, diese Personen aufgabenbezogen zu unterweisen.

Rechtliche Grundlagen (ADR 1.3 / ADR 8.2.3 / GGVSEB)

Das ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) schreibt in Kapitel 1.3 vor, dass alle Personen, die an Gefahrgutvorgängen beteiligt sind, eine Unterweisung erhalten müssen – angepasst an ihre Tätigkeit.

Ergänzend beschreibt ADR 8.2.3 die Unterweisungspflicht für alle Beteiligten außer Fahrzeugführern, die bereits eine ADR-Bescheinigung nach ADR 8.2.1 besitzen. In bestimmten Konstellationen (z. B. Freistellungen/geringere Mengen, bestimmte Beförderungsarten) kann es vorkommen, dass Fahrer keine ADR-Fahrerbescheinigung benötigen – dann wird die Unterweisung nach ADR 1.3 besonders relevant.

Ziel der Schulung

Die Unterweisung stellt sicher, dass Mitarbeitende:

  • die für ihre Aufgaben relevanten Gefahrgut-Vorschriften kennen,

  • Gefahren und Risiken richtig einschätzen,

  • Schutz- und Notfallmaßnahmen sicher anwenden,

  • Verantwortlichkeiten und Pflichten im Betrieb verstehen.

Inhalte der Mitarbeiterschulung (typische Module)

Die Schulung wird praxisnah und rollenbezogen aufgebaut. Typische Inhalte sind:

  • Rechtsgrundlagen (u. a. GGVSEB/ADR, Pflichten im Unternehmen)

  • Gefahrgut-Grundlagen: Gefahrklassen, Gefahreneigenschaften, Schutzmaßnahmen

  • Dokumentation: Begleitpapiere, Beförderungsdokumente, relevante Angaben

  • Umschließungen/Verpackungen und Ausrüstung (grundlegende Anforderungen)

  • Kennzeichnung und Bezettelung inkl. orangefarbene Warntafeln (Bedeutung/Anwendung)

  • Abläufe der Beförderung: Be- und Entladen, Umgang im Betrieb, Schnittstellen

  • Pflichten, Verantwortlichkeiten und mögliche Sanktionen

  • Verhalten bei Zwischenfällen/Unfällen: Sofortmaßnahmen, Alarmierung, Absicherung

Zielgruppe

Die Mitarbeiterschulung richtet sich an alle Beschäftigten, die z. B.:

  • Gefahrgut verpacken, befüllen, verladen, entladen oder annehmen,

  • Gefahrgut klassifizieren/kennzeichnen,

  • Begleitpapiere erstellen oder prüfen,

  • Versand-/Transportprozesse planen, koordinieren oder überwachen,

  • als Fahrer unter Freistellungen tätig sind (ohne ADR-Bescheinigung), sofern relevant.