UVV-Prüfung von Containern nach DGUV

Regelmäßige Containerprüfungen sind ein zentraler Bestandteil der Arbeitssicherheit.
Wir prüfen austauschbare Absetz- und Abrollbehälter (z. B. Absetzcontainer, Abrollcontainer, Mulden) fachkundig und dokumentieren den Zustand nachvollziehbar – als Nachweis für Betrieb, Audits und Kontrollen.

Rechtsgrundlagen & Prüfpflicht

  • Container/Behälter gelten als Arbeitsmittel; Art, Umfang und Fristen der Prüfungen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.

  • Die Prüfung ist gemäß § 14 BetrSichV durch eine zur Prüfung befähigte Person durchzuführen; Anforderungen an die befähigte Person werden u. a. über TRBS 1203 konkretisiert.

  • DGUV-Empfehlung: Eine mindestens jährliche Prüfung hat sich bewährt; bei hoher Beanspruchung sind kürzere Intervalle erforderlich.

Wer darf prüfen?

Die Prüfung erfolgt durch eine zur Prüfung befähigte Person, die der Unternehmer beauftragt (intern, Hersteller/Servicebetrieb oder qualifizierter Dienstleister).


Was wird geprüft?

Der Prüfumfang orientiert sich an den DGUV-Informationen:

  • DGUV Information 214-016 (Absetzbehälter / Absetzkipper)

  • DGUV Information 214-017 (Abrollbehälter / Abroll- & Abgleitkipper)

Typische Prüfpunkte (Auszug):

  • Allgemeinzustand: Verformungen, Ausbeulungen, Löcher/Risse, Korrosionsschutz/Lack

  • Schweißnähte: unbeschädigt, keine An-/Einrisse

  • Aufnahme-/Anschlagpunkte (z. B. Aufnahmebügel/Seilhaken): Zustand, Abnutzung, Maßhaltigkeit

  • Verriegelungen / Ösen / Lager: Zustand, Funktion, Abnutzung

  • Ladungssicherungseinrichtungen: Zurrösen/Haken/Netzeinrichtungen vorhanden & funktionsfähig

  • Unterzüge / Längsträger: Verschleiß, Verformungen

Zusätzlich sinnvoll (praxisnah): Kontrolle von Kennzeichnung/Betriebsanschrift und ggf. Bedien-/Warnhinweisen (je nach Behälterausführung).


Prüfintervalle & Kontrollen im Betrieb

  • Wiederkehrende Prüfung durch befähigte Person: mindestens jährlich bewährt; bei starker Nutzung häufiger.

  • Sicht-/Funktionskontrollen durch Fahrpersonal vor dem Einsatz/Schichtbeginn und Organisation von Mängelmeldung/-beseitigung (DGUV beschreibt diese Praxis ausdrücklich).


Dokumentation & Nachweis

  • Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.

  • In der Praxis bewährt: Prüfplakette am Behälter (nach Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel).


Ergebnis: Was Sie von uns erhalten

  • Prüfprotokoll / Prüfbericht (inkl. festgestellter Mängel)

  • Maßnahmenempfehlung (z. B. weiter betreiben, instandsetzen, außer Betrieb nehmen)

  • Optional: Prüfplakette als Vor-Ort-Nachweis (wenn gewünscht/üblich)