Prüfung von BK-Containern (Schüttgutcontainer) nach ADR 7.3.3

BK-Container (Schüttgutcontainer) werden häufig für lose Schüttungen eingesetzt – z. B. bei Abfällen oder Schüttgütern. Wenn darin Gefahrgut in loser Schüttung transportiert wird, gelten die Anforderungen aus dem ADR Teil 7, Kapitel 7.3 (Bedingungen der Beförderung) – inklusive ggf. Sondervorschriften nach 7.3.3 (VC/VV-Codes).

1) ADR-Konformitätscheck (Schwerpunkt 7.3.3)

Wir prüfen, ob der geplante Transport in loser Schüttung zulässig ist und ob der eingesetzte BK-Container zur Ware passt – inkl. der Sondervorschriften aus ADR 7.3.3, die je nach UN-Nummer/Eintrag gelten können (VC/VV-Codes).

Typische Prüfpunkte (Auszug):

  • Container-Typ passend zur Vorgabe (z. B. BK1 „abgedeckt“, BK2 „geschlossen“, BK3 „flexibel“)

  • Zustand vor Befüllung: Sichtprüfung auf Mängel/Undichtigkeiten und ob der Container für das Gut geeignet ist

  • Sauberkeit / Reststoffe: Wenn vorher ein anderer Stoff im Container war: Reinigung und Maßnahmen, damit keine gefährlichen Reaktionen / Beeinträchtigungen durch Rückstände entstehen

  • Sondervorschriften VC (Beispiele):

    • VC1: abgedeckt mit dichtem Planenmaterial

    • VC2: abgedeckt

    • VC3: geschlossener Schüttgutcontainer

  • Technische Basis: Schüttgutcontainer müssen zudem den Bau- und Prüfanforderungen nach ADR Kapitel 6.11 entsprechen (relevant für die technische Auslegung des Behälters)